AGB

Gesundheitskreis
 

 

Gesundheitskreis GBR, Inh. Bernhard Thußbas und Renate Schertle

Präambel

Die Betreiber dieser Internetseite haben sich folgende Aufgaben gestellt:

Sie wollen

  • Kontakt zwischen den Anbietern unterschiedlicher Therapieansätze herstellen.
  • den Informationsaustausch verbessern und das Verständnis für alternative Methoden und Wege zur Gesundheit vertiefen.
  • dass Besucher der Seite  hier schnell und einfach Beschreibungen unterschiedlichster Methoden,  Veranstaltungen, Vorträge, Seminare zu diesem Thema und Anbieter dieser Methoden finden.
  • dass diese Seite ist eine regionale Plattform ist, die in Etwa das Berchtesgadener Land und das Salzburger Land abdeckt.
  • dass alle Anbieter und Besucher der Seite  auch die Möglichkeit haben, bei den monatlichen Informationsveranstaltungen, persönlich Teil zu nehmen.

Die folgende AGB regelt das Rechtsverhältis zwischen Betreiber der Internetplattform und dem Mitglied. Sie betreffen in keiner Weise die Rechtsbeziehungen zwischen Besuchern dieser Seite und den Mitgliedern.

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Gesundheitskreis GBR, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Mitglied" genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Das Mitglied muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Gesundheitskreis GBR absenden.

 

2.    Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der Gesundheitskreis GBR


2.1 Das Mitglied muss Heilpraktiker, Arzt oder Therapeut im alternativ-gesundheitlichen Bereich sein oder eine qualifizierte oder diplomierte Ausbildung in diesem Bereich erfolgreich abgeschlossen haben.

2.2 Das Mitglied muss eine eigene Praxis oder Firma führen oder eine gemeinschaftliche Praxis betreiben.

2.3 Mitglied kann auch werden, wer im alternativ-gesundheitlichen Bereich bereits länger als 3 Jahre eine eigene Praxis oder Firma betreibt.

2.4 Qualifizierungen oder Diplomierungen sind auf Anforderung der Gesundheitskreis GBR zur Prüfung vorzulegen. Die Gesundheitskreis GBR behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Anträge auf Mitgliedschaft abzulehnen. 

 

 3.     Rechtsbeziehungen

3.1   Vertragsbeziehungen zwischen den Besuchern der Internetplattform und dem einzelnen Mitglied kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande.

3.2   Die Angebote der Gesundheitskreis GBR dem einzelnen Mitglied gegenüber sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die individuellen im Angebot genannten Preise.

 

4.     Zustandekommen des Vertrages

4.1   Ein Vertrag mit der Gesundheitskreis GBR kommt durch die Übermittlung des Auftrages per E-Mail, Fax oder Post und durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung durch den Gesundheitskreis GBR  zustande.

 

4.2   Gegenstand des Vertrages:

  • Einrichten einer Mitgliedschaft im Gesundheitskreis.
  • Einrichten einer Internetplattform zu Werbezwecken auf der Homepage der
    Gesundheitskreis GBR.
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Werbung auf der Homepage der Gesundheitskreis GBR. Der Aufwand wird nach Umfang als kostenpflichtige Zusatzleistung abgerechnet.
  • Einrichten eines Benutzerkontos auf der Homepage der Gesundheitskreis GBR.
  • Aktivierung eines Bilderuploadtools zur Veröffentlichung eigener Bilder.

 

5.     Daten

Das Mitglied stellt die Gesundheitskreis GBR von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

 

6.    Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.

 

7.     Preise und Zahlungen

Kosten:

Jahresmitgliedschaft: EUR 200.-

Aufnahmegebühr  einmalig: EUR 80.-

Vorstehende Preise beziehen sich auf einen einfachen Standardeintrag. Mehraufwendungen der Gesundheitskreis GBR in Folge des besonderen Umfangs bzw. von besonderen Anforderungen werden als Zusatzleistungen abgerechnet.

Der Vertrag läuft ein (1) Kalenderjahr und verlängert sich automatisch.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste der Gesundheitskreis GBR bzw. des individuell mit dem Mitglied vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gesundheitskreis GBR  und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Mitglieds, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Gesundheitskreis GBR ausgeführt. Ist das Mitglied  mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Gesundheitskreis GBR vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an das Mitglied weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat das Mitglied spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht es seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 4-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

Kündigung:

Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft zu jeder Zeit jedoch mindestens zwei Wochen vor einer automatischen Vertragsverlängerung schriftlich oder per E-Mail kündigen.

Ein Anspruch auf Zurückzahlung der entrichtet Mitgliedschaft ganz oder teilweise besteht nicht!

Die Gesundheitskreis GBR kann die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Der Mitgliedschaftsbeitrag wird dann anteilig zurückerstattet.

 

8.     Markenrechte/Copyrights

Das Mitglied ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Mitglied beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Webdesigner erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner.

 

9.     Haftung

9.1   Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und das Risiko in dem Zusammenhang mit Erstellung und Durchführung von Projekten trägt jedes Mitglied für sich selbst. Das Mitglied stellt die Gesundheitskreis GBR von Ansprüchen Dritter frei, dies insbesondere, wenn der Gesundheitskreis GBR das Mitglied auf Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Maßnahme hingewiesen hat.

Der Gesundheitskreis GBR haftet nicht für Handeln des Mitgliedes gegenüber den Plattformbesuchern, sowie für dessen Leistungen und Therapiemethoden.

9.2   Erachtet die Gesundheitskreis GBR für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt das Mitglied nach Abstimmung die Kosten.

9.3   Schadensersatzansprüche gegen die Gesundheitskreis GBR  sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Gesundheitskreis GBR  zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

9.4   Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

9.5   Der Höhe nach ist die Haftung der Gesundheitskreis GBR beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

9.6   Die Haftung der Gesundheitskreis GBR für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10.     Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

10.1.  Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Mitglied und der Gesundheitskreis GBR gilt deutsches Recht.

10.2.  Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandsmitglieder und Auslandsmitglieder gleichermaßen.

10.3.  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Gesundheitskreis GBR.

 

11.   Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

11.3 Das Mitglied ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

12.   Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 
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